Unterversicherung beim Hausrat

von Steve Ruholl

Wann haben Sie das letzte Mal einen Blick in Ihren Versicherungsordner geworfen?

Sehen Sie! So geht es den meisten Deutschen. Mit der Hausratversicherung beispielsweise beschäftigen sich viele Versicherte meist nur zum Zeitpunkt ihres Ein- oder Umzuges. Danach verschwindet die Police im Ordner und aus dem Bewusstsein. Kommt es dann im Laufe der Jahre zum Schadensfall, kann man nur hoffen, dass die einst vereinbarte Versicherungssumme für eine Neuwertbeschaffung noch ausreicht. Die Gefahr der Unterversicherung ist gegeben.

Inflation und Wiederbeschaffungskosten

Bei einem Einzug ist die Einrichtung noch nicht vollständig. Stattdessen wird sie nach und nach aufgebaut und steigert so den Wert des Hausrats. Übersteigt dieser dann die ursprüngliche Versicherungssumme, besteht eine Unterversicherung und das Risiko, im Schadenfall nicht alles ersetzt zu bekommen.

Zusätzlich verstärkt die aktuell hohe Inflation dieses Risiko, da sie die Kosten einer Wiederbeschaffung erhöht. Selbst wenn sich die Einrichtung im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht großartig verändert hat, so sind die Kosten für eine Wiederbeschaffung in der Regel inflationsbedingt gestiegen, denn die Hausratversicherung rechnet im Regelfall mit dem aktuellen Neuwert.

Daher sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Versicherungssumme im Vertrag noch die Einrichtung und auch die Preisentwicklung durch Inflation ausreichend abdeckt. Die Überprüfung ist auch bei einer Wohngebäudeversicherung empfehlenswert.

Welche Versicherungssumme ist empfehlenswert?

Bei Abschluss einer Hausratversicherung wird entweder der Wert des Hausrates (Summenmodell) ermittelt oder eine Pauschale je Quadratmeter Wohnfläche (Flächenmodell) vereinbart und damit die Grundlage für die Höhe der Versicherungssumme festgelegt.

Beim Summenmodell müsste der Wert aller Gegenstände addiert werden. Da das sehr aufwendig ist, hat sich das Flächenmodell etabliert. Dabei wird pro Quadratmeter Wohnfläche ein Pauschalbetrag abgesichert. Als Empfehlung gelten aktuell 650 bis 750 Euro je Quadratmeter.

Wie kommt es zur Unterversicherung?

Übersteigt der tatsächliche Wert des Hausrats oder des Wohngebäudes die vereinbarte Versicherungssumme spricht man von Unterversicherung.

Der Versicherer kommt dann nur anteilig für den Schaden auf, selbst wenn dieser die gesamte Versicherungssumme gar nicht übersteigt.

Ein Beispiel: Die Versicherungssumme liegt bei 50.000 Euro. Der tatsächliche Wert des Hausrats liegt jedoch bei 100.000 Euro. Es besteht also eine Untersicherung von 50 Prozent. Im Schadenfall zahlt der Versicherer daher auch nur jeweils die Hälfte des Schadens. Liegt ein Schaden von 5.000 Euro vor, so wäre er durch die Versicherungssumme (50.000 Euro) eigentlich komplett abgedeckt. Durch die festgestellte Unterversicherung leistet der Versicherer jedoch nur anteilig, im Beispiel nur 50 Prozent des Schadens – also 2.500 Euro.

Der Unterversicherungsverzicht

Manche Verträge enthalten eine besondere Klausel: den Unterversicherungsverzicht.

Wenn dieser Zusatz in den Versicherungsbedingungen enthalten ist, prüft der Versicherer im Schadensfall nicht nach, ob eventuell eine Unterversicherung vorlag und übernimmt den Schaden in voller Höhe bis zur vereinbarten Summe. Im genannten Beispiel also die vollen 5.000 Euro.

Verträge sollten also unbedingt auch auf einen eventuellen Verzicht auf Unterversicherung seitens des Versicherers geprüft werden.

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Fazit

Zu oft werden Policen nicht den aktuellen Gegebenheiten angepasst und altern im Aktenordner. Da dabei die Gefahr einer Unterversicherung besteht, sollten sie einem regelmäßigen Checkup unterzogen werden. Gerne helfen wir Ihnen dabei. Vereinbaren Sie noch heute eine persönliche Beratung über unser Terminportal:

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