Glasversicherung – der Zusatzbaustein

von Steve Ruholl

Eine Haftpflichtversicherung hat wohl jeder von uns abgeschlossen. Diese schützt uns vor hohen Schadenersatzforderungen, wenn wir andere schädigen. Doch was, wenn Sie Ihr eigenes Eigentum schädigen?

Viele Versicherte nehmen irrtümlich an, dass ihre Möbel und Gegenstände grundsätzlich durch eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgesichert sind. Doch diese schützen nur bei bestimmten Schadensursachen wie Feuer (Brand), Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Diebstahl. Selbstverschuldete Missgeschicke sind dagegen nicht versichert und die meisten Versicherer schließen große Glasflächen oder besondere Einrichtungsgegenstände wie Aquarien zudem von vornherein aus.

Die Glasversicherung in der Versicherung

Die Glasversicherung ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag, welcher in Kombination mit der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann. Sie deckt sowohl die Mobiliar- als auch die Gebäudeverglasung ab.

Zur Gebäudeverglasung zählen Elemente wie Fenster, Türen, Wintergärten oder auch Duschkabinen. Unter Mobiliarverglasung versteht man unter anderem Glasscheiben von Bildern, Schränken, Tischen sowie Spiegel. Pauschal nicht versichert sind Hohlgläser, wie zum Beispiel Vasen, Aquarien und Beleuchtungskörper oder die Beschädigung von Oberflächen und Kanten durch Kratzer. Falls Sie Ihr teures Aquarium oder Ihr Cerankochfeld abgesichert wissen möchten, benötigen Sie in der Regel eine gesonderte Vereinbarung und Angabe im Versicherungsschein.

Ein Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Bruch zerstört oder beschädigt werden. Die Leistung erfolgt in Naturalersatz. Das heißt, der Versicherte erhält für seine zerbrochene Scheibe eine neue Scheibe. Die Versicherer rechnen normalerweise direkt mit der Handwerksfirma ab, die vom Versicherungsnehmer beauftragt wurde. Entschädigungsleistungen durch die Auszahlung von Geldern an den Versicherten sind in der Glasversicherung die Ausnahme.

Glas ist nicht gleich Glas und oft kommt es zu Missverständnissen, welche Gegenstände wirklich durch eine Glasversicherung abgedeckt sind. Prüfen Sie deshalb vor Vertragsabschluss genau, welche Konditionen und Bedingungen der jeweilige Glasschutzbaustein Ihrer Versicherung enthält.

Gut zu wissen

Eine Glasbruchversicherung deckt nicht nur die reinen Materialkosten ab, sondern auch die Rechnungen der Handwerker für Reparatur und Montage. Gerade bei größeren Schäden kann dies eine Erleichterung sein: Fallen bei einem Sturm mehrere Äste in den Wintergarten, übernimmt die Glasbruchversicherung auch die Kosten für Aufräumarbeiten, die Entsorgung der zerstörten Gegenstände und für Notabdeckungen.

Vom Versicherungsschutz ausgenommen ist in der Regel beweglicher Hausrat. Hierunter fallen Dinge wie Brillen­gläser, Trinkgläser, Blumen­vasen, Lampen­schirme oder Scheiben und Abdeckungen von Photovoltaik­anlagen. Auch Smartphones, TV-Geräte oder Monitore sind über die Glasversicherung nicht abgesichert und müssen mit einer speziellen Elektronikversicherung abgesichert werden.

Was kostet das?

Welche Beiträge Sie zahlen, hängt von der Art der Berechnung ab. Bei der Glasversicherung machen viele Versicherer die Wohnfläche zur Basis ihrer Beitragsberechnung und legen die Versicherungssumme pauschal fest. Auch hat die Kostenentwicklung von Verglasungsarbeiten einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Beiträge. Die Preise werden regelmäßig an die Marktentwicklung angepasst, bleiben jedoch überschaubar. Einen umfassenden Schutz bekommt man in der Regel für wenige Euro pro Monat.

Pic by Ruan Richard on unsplash.com

Damit eine kleine Unaufmerksamkeit nicht teuer wird.

Fazit

Die Hausratglasversicherung sichert neben dem Glas im Hausrat auch das Gebäudeglas mit ab, so dass die Glasversicherung in die Hausratversicherung zu legen meist die erste Wahl ist. Natürlich gibt es auch hier die berühmte Ausnahme: Sie sind Immobilieneigentümer und vermieten das Gebäude. Dem Mieter kann der Abschluss einer Glasversicherung nicht vorgeschrieben werden. Hier macht der Abschluss einer Gebäudeglasversicherung Sinn, da dann Ihr Eigentum geschützt ist. Die Mehrkosten können im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.

Prüfen Sie genau, welchen Umfang Ihre Hausrat- oder Gebäudeversicherung hat und welche Zusatzbausteine für Sie sinnvoll sind. Ihr FinanzConcepter® unterstützt und berät Sie dabei gerne.

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