Sind Stürme versichert?

von Steve Ruholl

Wenn es draußen stürmt und kracht

Pünktlich ab Herbstbeginn sehen wir nicht nur umherfliegende Blätter und herumliegende Kastanien, sondern leider auch manchmal heruntergefallene Dachziegel oder große Äste. Nicht selten geht das Jahresendwetter mit Starkregen und Windgeschwindigkeiten von mehr als 200 km/h einher. Die Folge: entwurzelte Bäume, überflutete Keller, beschädigte Autos oder abgedeckte Häuser.

Orkan Friederike hinterließ im Januar dieses Jahres laut GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) einen Gesamtschaden von rund einer Milliarde Euro. Davon fielen 900 Millionen auf Sachschäden an Gebäuden und 100 Millionen Euro auf Schäden an Fahrzeugen.

Um Sturmschäden kümmern sich drei Versicherungstypen: Wohngebäude-, Haftpflicht- und Kasko- sowie die Hausrat-Versicherung. Welche Versicherung für welche Schäden aufkommt und ob Sie eine Zusatzversicherung benötigen, versuche ich nun etwas näher zu beleuchten.

Am Gebäude

Für die Versicherungen ist ein Sturm ein Sturm, wenn mindestens Windstärke 8 vorliegt. Das bedeutet, dass bei 60 km/h und mehr der Versicherungsschutz greifen kann. Als Nachweis, dass ein Sturm stattgefunden hat, reicht es aus, wenn eine Wetterstation die Sturmstärken für die entsprechende Gegend bestätigen kann. Außerdem kann der Versicherte auf amtliche Sturmwarnungen verweisen.

Normalerweise sind Sturmschäden in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Kosten für abgedeckte Häuser, eingestürzte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume werden vom Versicherer ersetzt. Natürlich sind auch Nebengebäude auf dem gleichen Grundstück versichert – so es in der Police vermerkt wurde. Sollte das Gebäude durch starken Hagel Schäden erleiden, deckt auch dies die Wohngebäudeversicherung ab.

Schäden, die durch Überschwemmungen oder Rückstau von Wasser verursacht wurden, sind jedoch nicht durch die einfache Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Für solche Fälle muss ein Zusatzbaustein Elementarschaden oder eine Naturgefahrversicherung abgeschlossen werden.

Achten Sie im Schadensfall unbedingt darauf, der Schadensminderungspflicht nachzukommen. Sie müssen sich selbstständig darum kümmern, Folgeschäden zu verhindern, und schnellstmöglich den Versicherer kontaktieren. Außerdem sollten Sie die Schäden genau dokumentieren, um Ihrer Meldepflicht nachzukommen.

Bäume auf Grundstücken müssen regelmäßig kontrolliert werden, denn für die Entsorgung eines umgestürzten Baumes kommt ein Versicherer nicht auf. Es sei denn, auch der Baum wurde durch einen Zusatzbaustein abgedeckt.

Das Haus ist noch nicht fertig

Wenn Sie sich den Traum vom Eigenheim gerade erfüllen und sich noch mitten in der Rohbauphase befinden, so müssen Sie wissen, dass Ihr Traum besonders anfällig für Sturmschäden ist. Gerüste, Mauern oder Planen werden schnell weggeweht und lagerndes Material ist oft nicht ausreichend gesichert.

Solche Schäden kann eine Rohbauversicherung ersetzen, welche in der Regel als Zusatzbaustein der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann.

Die inneren Werte

Hat ein Sturm das Dach eines Hauses entfernt oder teilweise entblößt, kommt die Hausratsversicherung für Folgeschäden der Inneneinrichtung auf. Wenn Sie allerdings vergessen haben, Fenster zu schließen und dadurch den Wassermassen Zugang zu Ihrer Einrichtung ermöglicht haben, wird kein Versicherer für den Schaden aufkommen.

Sollten Ihre technischen Geräte durch Blitzschlag lahmgelegt werden, sind diese versichert und der Schaden ist abgedeckt. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: Folgeschäden, die auftreten, wenn ein Blitz die Überlandleitung trifft und Überspannungsschäden verursacht, sind nicht in jedem Vertrag abgesichert. Meist aber können solche Fälle zusätzlich eingeschlossen werden.

Eine Haftpflichtversicherung gehört in jeden Policenordner, denn auch ein Mieter kann belangt werden, wenn vom Balkon herabgewehte Dinge einen Fußgänger treffen und verletzen.

Alles auf Rädern

Hat sich der Sturm an Ihren Fahrzeugen vergriffen, so springt die Teilkaskoversicherung ein. Sinnvoller ist natürlich eine Vollkasko, da diese auch sturmbedingte Schäden ab der Stärke 8 miteinschließt.

Für Dachziegel, Äste oder Bäume, die von einem Grundstück auf Ihr Fahrzeug fallen, haftet der Grundstückseigentümer. Einschränkend muss man wissen, dass dem Grundstückseigentümer dabei die Schuld oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden muss.

Passiert infolge des Sturms ein Unfall, so benötigt der Geschädigte in jedem Falle eine Vollkaskoversicherung.

pic by unsplash.com

Gewitter und Stürme können große Schäden verursachen.

Sollten Sie weitere Fragen zu den Möglichkeiten der Absicherung haben, steht Ihnen Ihr FinanzConcepter® gerne mit detaillierten Informationen zur Seite.

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