Frühjahrsputz für Unternehmen

von Steve Ruholl

Sie putzen Fenster, um immer den richtigen Durchblick zu haben. Besonders im Frühjahr ist es lohnend, die Ablagerungen vergangener Monate zu entfernen und wieder klar zu sehen.

So empfiehlt es sich für auch für Unternehmer, Frühjahrsputz in den Akten und Versicherungen zu machen. Vor allem in Ihren Versicherungsunterlagen lohnt sich ein Blick auf die bestehenden Gewerbe-Versicherungen.

Reichen die Deckungssummen der Versicherungen noch aus?
Entsprechen die Policen noch den aktuellen Vorschriften und Gesetzen?
Gab es innerbetriebliche Veränderungen, die eine Anpassung der Versicherungen notwendig machen?

„Zwar bieten Versicherer oft kostenlose Updates der Verträge an, um auf geänderte Gesetze zu reagieren. Dies geschieht aber meist nur bei den aktuellsten Vertragsbedingungen“, sagt Kerstin Menck, Gewerbe-Expertin beim Versicherer rhion.digital. Deshalb sei es notwendig, die Policen mindestens einmal jährlich zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.

Neue und alte Regeln bei Haftpflicht-Versicherungen

Als aktuelles Beispiel nennt die Fachfrau die Neuregelung der Haftpflicht für die Nutzung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit zugelassener Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.

Das sind unter anderem Baumaschinen, Bagger, Gabelstapler und Kehr- und Erntemaschinen. Bisher waren sie im Straßenverkehr meist pauschal über die Betriebshaftpflicht versichert. Nun stand im Raum, eine eigene Kfz-Haftpflicht für diese Maschinen vorzuschreiben.

Nach Protesten von Berufsverbänden gilt jetzt:
Die Absicherung über die Betriebshaftpflicht bleibt weiterhin möglich – unter der Voraussetzung, dass die Deckungssumme für Personenschäden bei mindestens 7,5 Millionen Euro liegt.

Selbstfahrende Maschinen in der Betriebshaftpflicht

Die genannte Neuregelung soll nun ab dem 1. Januar 2025 gelten. Es ist also noch Zeit, die Versicherungssumme in Ihrer Betriebshaftpflicht-Police gegebenenfalls umzustellen. Verlieren Sie die Sache aber nicht aus dem Blick. Bei unzureichender Deckung büßen Sie möglicherweise Ihren Versicherungsschutz ein, wenn Sie mit einer selbstfahrenden Maschine im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind.

Wir als Fachleute raten in der Betriebshaftpflicht ohnehin zu einer Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro – besser noch höher.

Betriebsinhalts-Versicherung checken

Eine regelmäßige Überprüfung der Deckungssumme ist auch bei der Betriebsinhaltsversicherung sinnvoll. Auf jeden Fall sollten Sie die Zahlen kontrollieren, wenn Maschinen oder Inventar neu angeschafft wurden.

Es gibt eine Garagenklausel

In der Inhalts- und Gebäudeversicherung kann außerdem die Garagenklausel wichtig sein. Sie spielt zum Beispiel bei Handwerkern, die Fahrzeuge in der Halle abstellen, eine Rolle.

„Dies ist oft in alten Bedingungen nicht enthalten“, so rhion.digital-Expertin Menck.

Welche Basis-Versicherungen sollte ein Unternehmen haben?

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Vermögensschadenhaftpflicht
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Gewerbliche Gebäudeversicherung
  • Inhaltsversicherung
  • Cyberversicherung

Vogelperspektive auf Ingenieure während einer Besprechung an einem Tisch mit Projektunterlagen stehend.
Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können, kümmern wir uns um Ihre Absicherung.

Fazit

Sparen Sie sich unnötigen Ärger und bringen Sie die Policen für Ihren Betrieb mindestens einmal im Jahr auf den neuesten Stand! Wir helfen und beraten Sie gerne in Versicherungsfragen rund um ihr Unternehmen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin:
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Von Published On: 22.03.2024Kategorien: Allgemein0 Kommentare on Frühjahrsputz für UnternehmenSchlagwörter:

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