Eine Gebäudeversicherung muss aktuell sein

von Steve Ruholl

Für Immobilienbesitzer ist es eine Selbstverständlichkeit und Pflicht, regelmäßig Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten an ihrem Eigentum vornehmen zu lassen. Aber auch Umbauten werden durchgeführt und Hausbewohner können sich am gestiegenen Komfort erfreuen. Solche Maßnahmen erhöhen natürlich den Wert der Immobilie und dieser Wert sollte gut versichert sein.

Doch leider wird nicht immer daran gedacht, die entsprechende Nachmeldung an die Wohngebäudeversicherung zu tätigen.

Was deckt die Versicherung ab?

Die Wohngebäudeversicherung deckt alle mit dem Gebäude fest verbundenen Gebäudeteile, zum Beispiel Türen, Fenster und Treppen, ab.

Schäden an der Einrichtung – wie Möbel und Geräte – müssen in einer separaten Hausratversicherung abgesichert werden.

Die aktuelle Versicherungssumme

Die aktuelle Versicherungssumme eines Gebäudes zu ermitteln, kann ein schwieriger Prozess sein. Versicherungsfachleute nutzen in der Regel einen Summenermittlungsbogen oder ziehen einen Sachverständigen hinzu.

Natürlich ist das Ziel, dass bei einer Vollversicherung die Versicherungssumme im Vertrag dem Versicherungswert des Gebäudes entspricht. Doch das ist nicht so einfach. Als Basis müssen Objektangeben wie Gebäudegröße, Ausbau, Ausstattung oder Ausstattungsmerkmale und Nebengebäude vom Eigentümer eingeholt werden. Diese Angaben können bereits die ersten Fehler enthalten, da der Eigentümer sich die Daten aus dem Gedächtnis rufen oder aus seinen Unterlagen zusammensuchen muss.

Doch auch auf den Versicherungsmakler kommen Risiken zu. So sollte ein Makler das Objekt von sich aus prüfen, um eventuell stark von der Realität abweichende Angaben zu korrigieren, denn er unterliegt der Hinweis-, Beratungs- und Dokumentationspflicht.

Laufende Verträge

Ist ein Vertrag erst einmal abgeschlossen, kommt es nicht selten vor, dass er sehr lange ohne entsprechende Anpassungen weiterläuft. Tritt dann ein Schaden ein, so entspricht die Versicherungssumme im Vertrag nicht mehr dem Versicherungswert am Schadentag. Die Entschädigung wird dann entsprechend im Verhältnis gekürzt. Wie stark diese Kürzung ausfällt, hängt von der im Vertrag vereinbarten Regelung zur Unterversicherung ab. Ein Unterversicherungsverzicht bei einer Wohngebäudeversicherung bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall die entstandenen Kosten ohne Abzug bis zur Höhe der Versicherungssumme übernimmt. Wenn ein Gebäude unterversichert ist, der Wert des Gebäudes also über der vereinbarten Versicherungssumme liegt, ist die Versicherung berechtigt, Schäden nur anteilig auszuzahlen.

Auch Immobilien wechseln hin und wieder den Besitzer. Werden dann nicht aktualisierte Altverträgen der Wohngebäudeversicherung einfach übernommen, bleibt der neue Besitzer unterversichert.

Laufende Verträge nicht aktuell zu halten, kann also sehr teure Konsequenzen haben oder gar existenzbedrohend sein.

© Photo by pixabay
Richtig versichern, was einem lieb und teuer ist.

Fazit

Prüfen Sie regelmäßig Ihre Gebäudeversicherungsverträge auf Aktualität. Eine Unterversicherung kann sich im Schadenfall schnell als existenzbedrohend erweisen. Unsere fachkundigen Immobilienspezialisten der HIC – die FinanzConcepter® unterstützen und beraten Sie gerne dabei.

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