Der Ausstieg aus einem Immobilienkredit

von Steve Ruholl

Nicht immer verläuft das Leben linear und nicht alle Pläne vergangener Jahre lassen sich so umsetzen, wie sie geschmiedet wurden. Lebensumstände können sich ändern und ein laufendes Darlehen kann plötzlich zu einer immensen Belastung werden. Wer gezwungen ist, vor Ablauffrist aus einem Immobilienkredit auszusteigen, kann viel Geld durch sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen verlieren, die durch Kreditinstitute erhoben werden.

Ein ak­tu­el­les Ur­teil des Bundesgerichtshofes stärkt nach Ein­schät­zung von An­wäl­ten und Ver­brau­cher­schüt­zern die Po­si­ti­on der Dar­le­hens­neh­mer in Bezug auf diese Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung.

Die Ausgangslage

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Gansel hatte vor dem OLG Frankfurt am Main ein Urteil (17 U 810/19) gegen die Commerzbank erstritten. Im konkreten Fall ging es um einen Kunden der Bank, der im Jahr 2016 zwei Immobiliendarlehensverträge in Höhe von 245.520 und 50.000 Euro abgeschlossen hatte. Im Juli 2019 wandte sich der Mann an die Bank und erklärte, die beiden Verträge aufgrund seiner veränderten wirtschaftlichen Situation vorzeitig kündigen zu wollen. Die Bank verlangte daraufhin eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von rund 21.000 Euro, was das OLG Frankfurt am Main jedoch zurückwies.

Das OLG stellt die Praxis nicht grundsätzlich in Frage. Eine Bank habe das Recht, „eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden“ zu verlangen, heißt es in dem Urteil. Dieser Anspruch sei jedoch „ausgeschlossen, wenn im Vertrag unter anderem die Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind“.

Daraufhin zog die Commerzbank mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht. Das BGH wies die Klage zurück und signalisierte, dass eine weitere Klärung in der Sache nicht nötig sei.

Zur Begründung

In vorliegendem Fall genüge die Erklärung im Vertrag nicht den gesetzlichen Anforderungen, so das BGH. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung muss genau erklärt werden. Die bloße Benennung der Parameter sei unzureichend, da dies für den Kunden nicht nachvollziehbar ist.

Im vorliegenden Fall hätte der Kunde keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen.

Richterhammer

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Eine Entscheidung, die die Rechte von Kreditnehmern stärkt

Fazit

Die Entscheidung des BGH, die Beschwerde der Commerzbank zurückzuweisen, hat Auswirkungen auf Tausende weitere Kunden auch anderer Banken, die nun die Möglichkeit haben, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden bzw. zurückzufordern. Die Berliner Kanzlei Gansel erklärte dazu, dass sich das Urteil generell auf alle Verträge anwenden lässt, die ab dem 22. März 2016 abgeschlossen wurden.

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Von Published On: 12.11.2021Kategorien: Allgemein0 Kommentare on Der Ausstieg aus einem ImmobilienkreditSchlagwörter:

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