Der Nachweis von Sturmschäden in der Gebäudeversicherung

von Steve Ruholl

Mit der Zeit der fallenden Blätter kommt auch die Zeit der Stürme. Und allzu oft kommt es vor, dass nicht nur Blätter fallen, sondern die Stürme auch Schäden an Hab und Gut hinterlassen.

Doch zahlt die Gebäudeversicherung immer vorbehaltlos oder muss ein Eigentümer nachweisen, dass ein Schaden durch einen Sturm verursacht wurde?

Das Urteil

Das Oberlandesgericht Zweibrücken (1 U 181/19) hat bereits im vergangenen Herbst entschieden, dass ein Sturm der Windstärke 8 und mehr für Schäden an versicherten Sachen mit ursächlich ist, wenn nachgewiesen ist, dass am Schadensort ein Wind derartiger Stärke geweht hat und der Schaden in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang damit eintrat. Davon Abweichendes muss der Versicherer nachweisen.

Und dies tat der Versicherer in verhandeltem Falle. Der bestellte Gutachter stellte fest, dass der Gartenzaun, den der Kläger ersetzt haben wollte, bereits vor dem Sturm so marode war, dass er auch geringeren Winden nicht mehr hätte standhalten können. Und damit befreite das Gericht den Versicherer in diesem Fall von der Zahlung.

Was ist allgemein zu beachten?

Damit Sie gut vorbereitet in die Sturmsaison gehen, haben wir Ihnen eine kurze Checkliste zusammengetragen, die Ihnen hilft, bei Sturmschäden Ihren Anspruch geltend zu machen.

  1. Eine Versicherung springt ein, wenn der Sturm, der die Schäden angerichtet hat, eine Mindestgeschwindigkeit zwischen 62 und 74 Stundenkilometern gehabt hat. Das entspricht Windstärke 8. Die gemessene Windstärke können Sie beim örtlichen Wetteramt oder beim Deutschen Wetterdienst erfragen. Den Deutschen Wetterdienst erreichen Sie entweder über die Hotline 0180 2 913 913 oder online.
  2. Melden Sie Sturmschäden schnellstmöglich Ihrem Versicherer. Entweder Sie nehmen telefonisch Kontakt mit der Schadensabteilung Ihrer Versicherung auf oder lassen das Prozedere Ihren HIC FinanzConcepter für Sie abwickeln.
  3. Dokumentieren Sie sämtliche Schäden. Machen Sie Fotos und achten Sie darauf, dass diese mit Datum und Uhrzeit versehen sind. Fertigen Sie eine Liste mit Zeugen an, die bereit sind, Angaben zum Geschehen zu machen. Sollten Sie die Sturmschäden von einem Gutachter überprüfen lassen wollen, informieren Sie vorher Ihren Versicherer.
  4. Versicherte haben eine Schadensminderungspflicht. Das bedeutet: Sie sind dazu verpflichtet, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, die den Schaden begrenzen. Wenn der Sturm beispielsweise ein Loch in Ihr Dach gerissen hat, müssen Sie dieses notdürftig abdecken.

Sturmwolken über Hamburg

© Photo by Leon Skibitzki on unsplash

Wenn ein Sturm aufzieht, sollte man gut vorbereitet sein.

Wer zahlt nun was?

Leider gibt es nicht die eine Police, die bei Sturmschäden aufkommt. So kommt bei Schäden an Ihrer Immobilie samt Dach und angrenzende, zum Grundstück gehörende Gebäude wie Garage oder Schuppen die Wohngebäudeversicherung auf.

Bei Sturmschäden am Auto greifen unter bestimmten Bedingungen Teilkasko oder Vollkaskoversicherungen. Prüfen Sie im Vorfeld die genauen Konditionen Ihrer Kfz-Police.

Für Schäden am Inventar, etwa weil das Dach abgedeckt wurde und der Sturm Möbel oder technische Geräte beschädigt hat, kommt die Hausratversicherung auf.

Fazit

Sichern Sie sich im Vorfeld mit auf Sie zugeschnittenen Versicherungsverträgen ab und beachten Sie im Schadensfall unsere Checkliste.

Bei Fragen zu Ihren Policen oder dem Vorgehen im Ernstfall, wenden Sie sich gerne an die Experten der HIC – die FinanzConcepter®.

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