Cyberversicherung – fein justiert ein guter Begleiter

von Steve Ruholl

Nicht nur die Großen

In Deutschland ist das Ziel von Hacker-Attacken oft der Mittelstand, der insgesamt 61 % aller Cyber-Angriffe auszuhalten hat. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat auch aus diesem Grund eine Allianz für Cybersicherheit gegründet. Unternehmen sollen bei der Aufrüstung unterstützt und zudem darüber aufgeklärt werden, dass Hackerangriffe zum Alltag gehören. Einen 100%-igen Schutz kann es allerdings nicht geben.

Versicherung ersetzt nicht Sicherheit

IT-Sicherheit kann nicht durch eine Cyberversicherung ersetzt werden, sondern ist vielmehr Grundvoraussetzung für verlässlichen Versicherungsschutz.

Sollte es zum Worst Case kommen, so gleicht eine Cyberversicherung nicht nur den entstandenen finanziellen Schaden aus, sondern bietet über die Assistance-Leistung auch Dienstleister, die Daten retten und das IT-System wieder in Gang zu setzen. Wenn es nach einem Hacker-Angriff zu behördlichen Ermittlungen kommt, so gewährt die Cyberversicherung dem versicherten Rechtsschutz.

Aber nicht nur externe Angriffe, die Schäden verursachen, sind durch eine Cyberversicherung abgedeckt, sondern auch Schäden, die von eigenen Mitarbeitern, ob mit Vorsatz oder nicht, verursacht werden.

Haftung und Sicherheitsstandards

Neben den außergesetzlichen Standards wie der Normenreihe ISO 2700 oder dem Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik kommen immer neue rechtliche Detailregelungen dazu. Natürlich hat das auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, den eine Cyberpolice abdecken muss. Aktuelles Beispiel ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die  vor wenigen Tagen in Kraft trat. Neben doch recht schwammigen und abstrakten Vorgaben zur IT-Sicherheit, bringt die DSGVO auch Änderungen in Bezug auf die Haftung mit sich. Unternehmen, und bei Verletzung zentraler Sorgfaltspflicht auch Geschäftsführer und Datenschutzbeauftragter, können in Regress genommen werden, wenn es zu Verletzungen der Datenschutzbestimmungen kommt. Und bei möglichen Bußgeldern in Millionenhöhe sind das sicher keine Szenarien, die man sich erträumt.

Genaue Analyse der Situation

Bedarf, Risiken und Deckungskonzepte müssen fein aufeinander abgestimmt werden. Eine Standardversion gibt es nicht und Ihr FinanzConcepter® wird eng mit Ihnen zusammenarbeiten, um die benötigten Deckungsbausteine zu bestimmen und die Bedingungen einzelner Policen vergleichen.

Aufgrund der stetigen technischen Entwicklung wird sich auch das Sicherheitsniveau ständig neu definieren müssen. Ihr FinanzConcepter® wird Vorschläge erarbeiten, auf welchem Wege Sie Ihre IT von einem unabhängigen Dienstleister zertifizieren lassen sollten, um am Ende ein passgenaues Angebot erstellen zu können.

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Man muss aktiv werden, bevor Daten für immer in der Wüste verschwinden.

Auch wenn die richtige Versicherung gefunden ist, hört die Zusammenarbeit nicht auf. Unternehmen, FinanzConcepter® und Versicherer müssen im Austausch miteinander bleiben. So müssen sich beispielsweise externe Dienstleister immer wieder mit aktualisierten IT-Systemen der Versicherungsnehmer vertraut machen, um im Falle eines Hacker-Angriffs möglichst schnell eingreifen zu können.

Begeben Sie sich nicht erst auf die Suche nach einem fähigen Partner, wenn die Schadenswelle rollt. Ihr FinanzConcepter® steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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