Die News des neuen Jahres!

von Steve Ruholl

Ich hoffe, Sie sind gut in das neue Jahr gestartet und haben die ersten Wochen bereits genießen können.

Heute möchte ich Sie über einige Änderungen aufklären, die das Jahr 2025 im Versicherungs- und Finanzsektor so mit sich bringt.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV ist im Januar 2025 auf 2,5 Prozent gestiegen. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich ein durchschnittlicher Gesamtbeitragssatz von 17,1 Prozent.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird auf 5.512,50 Euro monatlich erhöht. Einkommensteile oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, ab der Arbeitnehmende in die private Krankenversicherung wechseln können, steigt von 69.300 Euro auf 73.800 Euro pro Jahr (6.150 Euro pro Monat).

Ab 2025 ist Amalgam als Zahnfüllung EU-weit verboten und damit auch keine Kassenleistung mehr.

Nachrichtensprecher blickt in die Kamera. Daneben ein Monitor auf dem steht "die NEWS für 2025"
Wir informieren uns, damit Sie informiert bleiben.

Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht sich um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent, für kinderlose Versicherte auf 4,2 Prozent.

Zum 1. Januar 2025 wurden die Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. Beispielsweise steigt das Pflegegeld für Pflegegrad 2 von rund 332 Euro auf 347 Euro monatlich.

Ab Juli gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Ersatz- und Kurzzeitpflege, der flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann.

Rentenversicherung

Erstmals wird eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 Euro monatlich für die gesetzliche Rentenversicherung in ganz Deutschland eingeführt. Zuvor lag sie bei 7.550 Euro (West) 7.450 Euro (Ost).

Tanken und Heizen werden teurer

Als Hauptgründe für die Preisanstiege nennt der ADAC die Entwicklungen an den internationalen Ölmärkten sowie die zum Jahreswechsel angehobene CO₂-Abgabe in Deutschland.

Auch der schwache Euro-Kurs gegenüber dem US-Dollar dürfte eine Rolle spielen, da Erdöl in US-Dollar gehandelt wird.

Mindestlohn und Minijob-Grenze

Der Mindestlohn wird ab Januar von bislang 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Gleichzeitig steigt die Verdienstobergrenze für Minijobs auf 556 Euro, um die Änderungen zu berücksichtigen.

Wer 2025 eine duale Berufsausbildung beginnt, profitiert von einer höheren Mindestvergütung. Sie gilt für alle Azubis, deren Ausbildungsbetriebe keiner Tarifbindung unterliegen:

  1. Lehrjahr: 682 Euro brutto pro Monat (bislang 649 Euro)
  2. Lehrjahr: 805 Euro brutto pro Monat (bislang 766 Euro)
  3. Lehrjahr: 921 Euro brutto pro Monat (bislang 876 Euro)
  4. Lehrjahr: 955 Euro brutto pro Monat (bislang 909 Euro)

Grundfreibetrag steigt

Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, steigt von bisher 11.604 rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro, im Jahr 2025 dann auf 12.084 Euro. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird auf 9.600 Euro erhöht.

Anspruch auf Elterngeld

Ab April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld. Nur Paare und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben, erhalten Elterngeld. Vorher lag die Grenze bei 200.000 Euro.

Vorabpauschale beim Fondssparen

Ab 2025 wird die Vorabpauschale fällig. Betroffen sind beispielsweise Anlagen in Investmentfonds oder ETF. Durch die Vorabpauschale, einem fiktiven steuerlichen Ertrag, sollen Fondsanleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern, statt den gesamten Ertrag am Ende der Anlagedauer. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Verheirateten) kann gegengerechnet werden.

Altersvorsorge

Sowohl für die geförderte private Altersvorsorge als auch für die betriebliche Altersversorgung hat die Ampel-Koalition Reformentwürfe vorgestellt. Inwieweit diese nach dem Ampel-Aus noch in Kraft treten, ist fraglich. Daher gilt umso mehr, selbst mit der Vorsorge anzufangen und nicht auf den Gesetzgeber zu warten.

Fazit

Einige einschneidende Änderungen stehen an. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Finanzen zu optimieren und Ihre Verträge den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit Ihrem HIC – die FinanzConcepter®

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Von Published On: 24.01.2025Kategorien: Allgemein0 Kommentare on Die News des neuen Jahres!

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