Die private Unfallversicherung

von Steve Ruholl

Immer wieder liest oder hört man, dass eine Absicherung von Unfällen nicht nötig sei. Schließlich ist es wahrscheinlicher, zu erkranken und dann greift die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Statistisch gesehen stimmt das. Aber warum sollte das eine das andere ausschließen? Und wer kann vorhersehen, ob man eher krank wird oder doch einen Unfall hat?

Ein Unfall ist wie ein Paukenschlag. Es ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis, das eine dauerhafte Gesundheitsschädigung zur Folge hat. So nüchtern diese Beschreibung klingt, so präzise fasst sie die Lage doch zusammen.

Unfallversicherung vs Berufsunfähigkeitsversicherung

Nicht selten geschehen folgenschwere Unfälle in der Freizeit. Beraterkollegen berichten immer wieder von Fällen, die einem die Notwendigkeit einer privaten Unfallversicherung vor Augen führen. Kürzlich machte der Fall eines Familienvaters die Runde, der beim Sprung von einem Boot unglücklich stürzte und sich dabei eine Sehne in der Schulter riss. Der Arm war nach diesem Unfall nur noch zu 60 Prozent nutzbar. Dank seiner Unfallversicherung konnte der Verlust zumindest finanziell kompensiert werden.

Klar ist: Eine Unfallversicherung kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzen. Doch das muss sie auch gar nicht. Die Versicherungen ergänzen sich sinnvoll und beide haben ihre Daseinsberechtigung. Nach einem Unfall ist man nicht zwingend berufsunfähig, dennoch kann der Umbau der Wohnung nötig sein. Solche Sonderausgaben werden mit der Unfallversicherung abgesichert und erleichtern in einer schwierigen Lage wenigstens die finanzielle Situation.

Kleinkinder, Rentner und Hausfrauen müssen auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung weitestgehend verzichten. Daher ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung für sie zu empfehlen. Bei körperlichen Arbeiten oder aber Vorerkrankungen bekommen viele Verbraucher keinen adäquaten BU-Schutz. Auch hier kann eine Unfallversicherung eine wertvolle Ergänzung sein.

Unfalldefinition in der Unfallversicherung

Der eigentliche Unfallbegriff nach den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sowie klassische Leistungen im Invaliditäts- oder Todesfall werden beständig ausgebaut. So legen immer mehr Versicherer aktuell Bedingungen fest, die den Leistungskatalog ihrer Unfallversicherung um beispielsweise Infektionen oder um sogenannte Krebsklauseln erweitern. Unter Umständen ist dann sogar ein Zeckenbiss über die Infektionsklausel als Unfall abgesichert.

Die Beitragshöhe einer privaten Unfallversicherung

Die Beitragshöhe einer privaten Unfallversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören vor allem der ausgeübte Beruf und der gewünschte Leistungsumfang. Je nach Risiko und Grad der körperlichen Anstrengung bei der beruflichen Tätigkeit unterscheiden Versicherer in der Regel die Gefahrengruppen A (kaufmännische, verwaltende oder leitende Tätigkeiten) und B (körperliche Tätigkeiten). In den letzten Jahren sind weitere Unterscheidungen dazugekommen und eine einheitliche Regelung sucht man noch vergebens. Die individuelle Beratung kann dabei großes Sparpotenzial freilegen und die beste Absicherung für Ihre persönlichen Bedürfnisse herausfiltern.

Auch ein Homeoffice braucht die Unfallversicherung

Nach wie vor verbringt ein großer Teil der Arbeitenden den Berufsalltag in Heimarbeit. Ein nicht von der Berufsgenossenschaft abgenommener heimischer Arbeitsplatz steht in aller Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Hier kann zurzeit nur durch Abschluss von privaten Gruppenunfallversicherungen für Mitarbeitende im Home-Office Abhilfe durch den Arbeitgeber geschaffen werden.

Unfallversicherung steuerlich betrachtet

Versicherungsprämien für eine private Unfallversicherung sind als Sonderausgabe beschränkt abzugsfähig. Die Eintragung erfolgt in der Einkommensteuererklärung auf der „Anlage Vorsorgeaufwand“. Jedoch führt dies regelmäßig zu keiner Minderung der Einkommensteuer, denn die Beiträge sind zunächst mit den übrigen privaten Versicherungen abzurechnen und bei ledigen Versicherungsnehmern nur bis zu einem Betrag von 1.900 bzw. 2.800 Euro abzugsfähig.

Diese Höchstbeträge vermindern sich insoweit, wie bereits Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgabe zu berücksichtigen sind. Betragen die Beiträge hierzu beispielsweise 3.000 Euro, geht die steuerliche Abzugsmöglichkeit der privaten Unfallversicherung vollständig verloren. Da dies nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall ist, muss geprüft werden, ob die Prämien nicht anderweitig berücksichtigt werden können.

Ausnahme 1 – Werbungskosten
Die Prämien können – ganz oder anteilig – Werbungskosten darstellen. Deckt die Versicherung ausschließlich Unfälle ab, die mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen, sind die Beiträge vollständig als Werbungskosten abzugsfähig. Deckt die Versicherung ausschließlich Unfälle des privaten Bereichs ab, sind die Beiträge lediglich als Sonderausgabe zu berücksichtigen. Deckt die Versicherung sowohl berufliche als auch private Unfälle ab, ist der Gesamtbeitrag in Werbungskosten und Sonderausgaben aufzuteilen.

Zur Vereinfachung gestattet die Finanzverwaltung jedoch auch, pauschal 50 % des Gesamtbeitrags den Werbungskosten zuzuordnen. Eine detailliertere Darstellung, in welchen Fällen genau sich Werbungskosten bzw. Sonderausgaben ergeben, kann Ihnen einer unserer FinanzConcepter® in einem persönlichen Gespräch geben.

Ausnahme 2 – Betriebsausgaben
Ist der Versicherungsnehmer als selbstständiger Unternehmer tätig, gelten die bestehenden Regelungen im Grundsatz entsprechend. Die Beiträge sind dann als Betriebsausgabe abzugsfähig. Auch diese mindern die Einkommensteuer zum persönlichen Spitzensteuersatz. Allerdings sind die Vereinfachungsregelungen nicht 1:1 auf Unternehmer übertragbar.

Deckt die Versicherung beispielsweise ausschließlich typische betriebliche Risiken und Unfälle wie Berufsunfälle und Berufskrankheiten ab, sind die Beiträge in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig. Deckt die Versicherung hingegen ausschließlich private Unfälle ab, so sind die Beiträge lediglich als Sonderausgabe zu berücksichtigen. Deckt die Versicherung beide genannten Fälle, hat eine Aufteilung der Beiträge in Betriebsausgaben und beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben zu erfolgen. Eine pauschale Aufteilung gestattet die Finanzverwaltung hier nicht.

junge Frau im Rollstuhl
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Eine Unfallversicherung kann zumindest finanzielle Sorgen mildern und somit eine gute Hilfe sein.

Fazit

Natürlich ist die Unfallversicherung nicht die relevanteste Versicherung am Markt. Sie ergänzt aber wegen der verschiedenen auslösenden Momente hervorragend die Absicherung durch eine BU und, durch die Regelung zur Invalidität, die Risikolebensversicherung. Auch können die Beiträge zur Unfallversicherung unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.

Zu den Details beraten Sie gerne unsere fachkundigen HIC – die FinanzConcepter®.

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