Frohes Fest und nur das Beste für 2022!

von Steve Ruholl

Können Sie sich noch erinnern, wie es vor genau einem Jahr war? Alle dachten: Nur noch kurz durchhalten und wir haben es geschafft! Aber das Corona-Virus hatte andere Pläne und mutierte so vor sich hin, so dass die Pandemie immer wieder ihren Aufschwung fand. Aber auch wir konnten planen. Und als FinanzConcepter® denken wir langfristig und wissen, dass selbst ein stabiler Markt natürlichen Schwankungen unterliegt.
Nun neigt sich ein sehr bewegtes Jahr 2021 dem Ende entgegen. Die Impfwelle rollt der Covid-Welle entgegen. Märkte und Unternehmen haben ihre Strategien und Wege gefunden, um mit der neuen Situation umzugehen und wieder in sicheres Fahrwasser zu gelangen.

So genau können wir selbstverständlich nicht sagen, was im neuen Jahr alles passieren wird. Wir wissen noch nicht, ob wir unser ausgefallenes Sommerfest 2021 in den warmen Monaten des Jahres 2022 nachholen können und ob alle Vorhaben gelingen werden. Wir drücken Ihnen und uns die Daumen, dass bald wieder ein wenig Ruhe und Normalität in unser aller Alltag einkehren wird.

Natürlich sollen Sie das Jahr besinnlich ausklingen lassen. Trotzdem wollen wir die Gelegenheit ergreifen und Sie auf ein paar Steueränderungen 2022 aufmerksam machen. Aber keine Angst:

Es sind auch gute Nachrichten darunter!

1.
Ab 2022 erhöht sich der Grundfreibetrag um 240 Euro auf 9.984 Euro. Zum Abbau der sogenannten kalten Progression werden zusätzlich die übrigen Eckwerte des Steuertarifs um 1,17 % angehoben. Diese Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs ist eine regelmäßig durchgeführte Maßnahme, um die Auswirkungen der kalten Progression abzumildern.

2.
Mit dem Grundfreibetrag erhöht sich 2022 auch der Unterhaltsfreibetrag auf 9.984 Euro. Das bedeutet, dass Sie von Ihren Unterhaltsleistungen an die bedürftigen Kinder oder Eltern mehr steuermindernd geltend machen können.

3.
Ab 01.01.2022 wird die monatliche Freigrenze für Sachbezüge von derzeit 44 Euro auf 50 Euro angehoben.

4.
Vom 01.03.2020 bis 31.03.2022 kann ein Arbeitgeber aufgrund der Corona-Pandemie Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 Euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei gewähren. Von dieser steuerfreien „Corona-Beihilfe“ können grundsätzlich alle Arbeitnehmer profitieren – auch Minijobber.

5.
Ab dem 01.01.2022 müssen Arbeitgeber von Minijobbern (450-Euro-Job / geringfügige Beschäftigung) der Minijob-Zentrale melden, wie ihr Mitarbeiter im Minijob krankenversichert ist. Außerdem müssen Arbeitgeber ab dem Jahr 2022 neben der Steuernummer auch die Steuer-Identifikationsnummern ihrer gewerblichen Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln.

6.
2022 startet die Umsetzung der Grundsteuerreform: Ab dem 01.07.2022 werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Maßgeblich für die Wertermittlung sind die Verhältnisse zum 01.01.2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt). Wir haben hier bereits darüber berichtet.

Dankende Ausblicke

Auch wenn Corona im vergangenen Jahr noch für viele Widrigkeiten sorgte, können wir auf ein erfolgreiches 2021 zurückblicken. Beinahe nebenbei bezogen wir neue Räume – analog und digital. Ein kleiner Umzug ließ unsere Büros auf die andere Seite des Gebäudes wandern und unsere Website www.die-finanzconcepter.de bekam eine Frischzellenkur verordnet.

Wir gaben unser Bestes, das in uns gesetzte Vertrauen zu erfüllen. Für dieses Vertrauen möchten wir uns bei Ihnen – unseren Kunden und Freunden – auf das Herzlichste bedanken.


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Passen Sie auf sich auf und nutzen Sie die festlichen Tage, um Ruhe zu finden und Kraft zu tanken. Wir sind fest davon überzeugt, dass alles besser wird.

Das gesamte Team der HIC wünscht Ihnen und Ihrer Familie eine friedliche Weihnachtszeit und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2022.

Leider wird es immer Familien geben, die in Krisensituationen auf Hilfe angewiesen sind. Und es gibt Menschen, die es sich zur Lebensaufgabe gemacht haben, betroffenen Familien zur Seite zu stehen. Diese Menschen möchten wir bei ihrer Arbeit unterstützen und haben beschlossen, statt eine HIC GmbH Weihnachtsfeier zu organisieren, dem Kinderhospiz Sternenbrücke in Hamburg eine Spende zukommen zu lassen. Informieren Sie sich gerne auf der Website www.sternenbruecke.de, welche großartige Arbeit man dort leistet – weitere Spenden sind natürlich immer willkommen und notwendig.

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