Die BU wird teurer – lohnt ein Abschluss noch?

von Steve Ruholl

Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung wird mit Jahresbeginn 2022 von 0,9 auf 0,25 Prozent gesenkt – und das hat negative Auswirkungen auf die Prämien der Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie werden teurer.

Mit dem Höchstrechnungszins, fälschlich oft auch als Garantiezins bezeichnet, legt das Bundesfinanzministerium den Zinssatz fest, den Versicherer bei der Berechnung der Deckungsrückstellungen höchstens verwenden dürfen. Dabei werden, vereinfacht ausgedrückt, Durchschnittsrenditen in die Zukunft projiziert.

Ist die BU überhaupt wichtig?

Die BU gehört zu den wichtigsten Policen. Sie schützt gegen das Risiko, kein Geld mehr verdienen zu können, weil man dauerhaft seine Arbeitskraft eingebüßt hat. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es noch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (kurz EU). Diese sichert eine monatliche Rente zu, solange der Zustand der Erwerbsunfähigkeit anhält.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der Versicherte keine Tätigkeit ausüben kann. Üblicherweise bedeutet das, dass man nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann. Im Gegensatz dazu leistet die BU bereits, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu nicht mehr als 50 Prozent ausführbar ist.

Die BU ist also leistungsstärker – kostet aber in der Regel mehr. Als allgemeine Faustregel gilt: Je risikoreicher der Beruf, desto höher der Beitrag.

Der Einfluss des Lebensversicherungs-Höchstrechnungszins

Wieso hat nun die Senkung des Höchstrechnungszinses der Lebensversicherungen Auswirkungen auf die Prämien der Berufsunfähigkeitsversicherung? BU- und EU-Verträge gehören aufsichtsratsrechtlich in die Sparte Lebensversicherung. Und hier ist der Rechnungszins für die Kalkulation der Tarife relevant.

Das Risiko steigt mit zunehmendem Alter. Damit die Prämie aber über die Jahre konstant bleibt, hat die Prämie neben dem Risiko- und Kostenanteil noch einen Sparanteil. Aus diesem werden Rückstellungen gebildet, welche die Prämie glätten.

Wenn der Höchstrechnungszins nun abgesenkt wird, können die Rückstellungen nur noch mit dem anzusetzenden Rechnungszins verzinst werden. Entsprechend muss dann die Prämie steigen. Wie stark die Erhöhung ist, hängt aber von vielen Faktoren ab. Bei BU-Verträgen ist ab Januar 2022 mit einer Prämiensteigerung um fünf bis fünfzehn Prozent zu rechnen.

Keine vorschnellen Entscheidungen

Bianca Boss vom Bund der Versicherten warnte in einem Interview mit n-tv-online aber davor, aus Angst noch schnell Verträge abzuschließen:

„Vor allem bei solchen Personenversicherungen wie EU oder BU gilt: Sorgfalt vor Geschwindigkeit! Bei diesen Verträgen kommt es nicht vorrangig auf die Prämienhöhe an, sondern auf eine saubere und einwandfreie Antragsstellung und bedarfsgerechte Leistungen. … Vor allem die umfängliche Aufarbeitung der Gesundheitshistorie ist naturgemäß sehr zeitaufwendig. Sie ist aber für einen Vertrag Voraussetzung. Von einem Abschluss noch schnell in diesem Jahr raten wir daher dringend ab, wenn darunter die Sorgfalt bei der Antragstellung leidet. Denn das kann im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz kosten.“

Frau mit Kaffee am Laptop

© Photo by stocksnap on pixabay.com

Erste Recherchen kann man online machen –
eine kompetente persönliche Beratung ersetzt dies nicht.

Fazit

In der Regel ist es keine gute Idee, fertig konzipierte Verträge im Internet abzuschließen oder vorschnelle Entscheidungen zu treffen. Am wichtigsten ist, individuell passende Policen zusammenzustellen. Unsere HIC – die FinanzConcepter® können Sie fachkundig beraten und bedarfsgerechte Verträge empfehlen.

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