Aktuelle Steuerbescheinigungen

von Steve Ruholl

Was muss bei der Einkommensteuerveranlagung 2018 beachtet werden?

Das neue Investmentsteuergesetz bringt für viele Anleger Veränderungen mit sich. Worauf Sie sich bei der Einkommensteuerveranlagung 2018 einstellen müssen, möchte ich nun etwas näher beleuchten.

Steuerbescheinigung oder Erträgnisaufstellung?

Fondsanleger erhalten in den kommenden Wochen und Monaten von den deutschen Depots ihre Steuerbescheinigungen oder von ausländischen Depots die Erträgnisaufstellungen.

Auch wenn viele Anleger verwirrt, dass sie keine Steuerbescheinigung ausländischer Depots erhalten, ist dieser Vorgang völlig korrekt. Eine Stelle kann nur dann einen Steuereinbehalt bestätigen, wenn sie von staatlicher Seite dazu beauftragt wurde. Da der deutsche Fiskus eine ausländische Stelle nicht zur Steuerabfuhr verpflichten kann, kann diese auch keine Steuerbescheinigung ausstellen.

Natürlich müssen auch Kapitalerträge aus dem Ausland versteuert werden. Für die Veranlagung 2018 gibt es dafür eine neue Anlage KAP-INV, welches eine ergänzende Anlage zur Anlage KAP darstellt. Es wird genau gezeigt, welcher Betrag der Erträgnisaufstellung in welche Zeile einzutragen ist.

Deutsche Depotstellen

Steuerpflichtige Kapitalerträge deutscher Depots werden von den Depotstellen identifiziert und die zu entrichtende Kapitalertragssteuer wird automatisch mit abgeltender Wirkung dem Fiskus überstellt. Dass heißt, dass keine weitere Angabe in der Einkommensteuer nötig ist.

Selbstverständlich gibt es auch bei deutschen Depots die berühmten Ausnahmen. Wenn einer der folgenden Gründe vorliegt, sollte gegebenenfalls eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt werden: Kirchensteuerpflicht, der Steuereinbehalt soll vom Finanzamt geprüft werden, Antrag auf „Günstigerprüfung“, Verkauf von Altbestand (Fondsanteile, die vor 2009 erworben wurden), verschiedene Fonds mit Gewinn und Verlust, die gegeneinander aufgerechnet werden müssen, oder der Fondsanleger hat 2018 einen ausländischen thesaurierenden Fonds verkauft, den er vor 2018 erworben und bei dem die deutsche Depotstelle beim Verkauf Kapitalertragsteuer auf den „akkumulierten ausschüttungsgleichen Ertrag“ einbehalten hat. Diese Steuer kann der Fondsanleger über die Einkommensteuerveranlagung zurückerhalten.

Wie immer ist dabei genau darauf zu achten, was in den Hinweisen der Steuerbescheinigung steht – scheuen Sie sich nicht, steuerberatenden Beistand in Anspruch zu nehmen.

Die Vorabpauschale

All jene, die die in jüngster Vergangenheit viel besprochene Vorabpauschale in ihren Steuerbescheinigungen suchen, muss ich leider enttäuschen.

Die Anfang 2019 von den Depotstellen ermittelten Vorabpauschalen basieren zwar auf den Fondsdaten aus dem Jahr 2018, gehören aber steuerbezogen in das Jahr 2019. Das heißt, Fondsanleger von thesaurierenden Investmentfonds müssen für 2018 – wenn die Anteile 2018 nicht verkauft wurden – keine Steuern zahlen.

Allerdings ist dieses Glück nicht von ewiger Dauer. Anleger von thesaurierenden Fonds müssen wissen, dass spätestens im Moment des Verkaufs der Fiskus seine Steuern auf den Vermögenszuwachs verlangt, den ein Anleger insgesamt mit seiner Fondsanlage erzielt hat.

HIC GmbH Finanzanlagen Versicherung Immobilien

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Bei der Steuerklärung sollte man keine Fehler machen.

Sollten Sie noch Fragen zu Anlageformen und deren steuerlichen Bewertung haben, steht Ihnen Ihr FinanzConcepter® gerne mit detaillierten Informationen zur Seite.

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