Zahnzusatzversicherung: Schließt Lücken in der Versorgung Ihrer Zähne

von Steve Ruholl

Zahnvorsorge und Lücken – wie sonst hätte das Thema heißen können. Denken Sie nur an die riesigen Versorgungslücken bei Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Implantaten. Hier zahlt die gesetzliche Kasse nur den sogenannten befundbezogenen Festzuschuss, der maximal 60 – 75 %, meist jedoch nur 50 – 60 % der Kosten deckt – je nachdem wie gut die Vorsorge über ein lückenlos geführtes Bonusheft nachgewiesen werden kann.

Wer eine ästhetisch ansprechende und langlebige Lösung möchte, muss diese komplett aus eigener Tasche zahlen. Oder?

Beispielsweise waren Amalgam-Füllungen bisher die Standardversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Zahndefekte im Seitenzahnbereich. Seit dem 1. Januar 2025 sind diese Füllungen in Deutschland verboten.

Die GKV übernimmt nun standardmäßig Kunststoff-Füllungen – allerdings nur in sichtbaren Zahnbereichen. Bei Backenzähnen bleibt der Eigenanteil extrem hoch, da bessere Materialien wie Keramik oder Gold in der Regel nicht erstattet werden.

GKV-Leistungslücken bei der Zahnversorgung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt oft nur das medizinisch Notwendige – wer eine bessere Versorgung wünscht, wird zum Selbstzahler. Typische Leistungslücken sind:

  • Hochwertige Füllungen:
    Bei Komposit, Keramik oder Gold verbleibt meist ein hoher Eigenanteil
  • Zahnersatz:
    Implantate, Brücken oder Vollkeramik-Kronen werden nur teilweise bezuschusst
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR):
    Einzelne Kassen übernehmen die Kosten komplett, meist gibt es nur einen Zuschuss
  • Kieferorthopädie für Erwachsene:
    In der Regel keine Erstattung, selbst bei medizinischer Notwendigkeit

Eine Zahnzusatzversicherung fängt die Kosten auf und ermöglicht eine optimale Versorgung, ohne dass das Haushaltsbudget zu sehr belastet wird.

Leistungen einer Zahnzusatzversicherung

Je nach Tarif können folgende Leistungen abgesichert werden:

  • Erstattung für Zahnersatz:
    Kostenübernahme für Kronen, Brücken, Implantate oder Veneers
  • Zahnbehandlungen:
    Zuschüsse für hochwertige Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Parodontose-Therapien
  • Professionelle Zahnreinigung:
    Je nach Tarif mehrmals im Jahr erstattungsfähig
  • Kieferorthopädie:
    Kostenübernahme für Erwachsene und Kinder über den GKV-Zuschuss hinaus. Besonders für Kinder kann eine Zahnzusatzversicherung Zahnspangen & Kieferorthopädie stark vergünstigen.
  • Bleaching und ästhetische Maßnahmen:
    Manche Tarife bieten Zuschüsse für Zahnaufhellung oder unsichtbare Zahnspangen

Ein Kreisdiagramm, das die verschiedenen Zahnersatz- und Zahnreperaturmöglichkeiten zeigt.

Fazit

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur die Basisversorgung – wer eine höhere Qualität und ästhetische Lösungen möchte, profitiert von den Leistungen einer Zahnzusatzversicherung. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung ist es möglich, den Eigenkostenanteil auf ein Minimum zu reduzieren.

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