Heute: Betriebsausfallversicherung
Unternehmer und Unternehmerinnen unterliegen besonderen Risiken, was den Fortlauf ihres Geschäftes in Notfällen betrifft. Als Inhaber oder Inhaberin eines Einzel- oder Kleinbetriebs laufen Sie Gefahr, dass Ihr Unternehmen komplett stillsteht, wenn Sie einmal ernsthaft erkranken.
Besonders gefährdet sind Branchen, in denen eine Meisterpflicht besteht. Sollte hier der Chef oder die Chefin erkranken, ist niemand da, um die gesetzlich vorgeschriebene fachliche Verantwortung zu übernehmen.
Die Folge: Laufende Aufträge können nicht ausgeführt und neue nicht angenommen werden.
Die Kosten laufen weiter
Viele Selbstständige sind so umsichtig, ihr Einkommen mit einer Krankentagegeldversicherung abzusichern – ein wichtiger Schutz.
Das Problem dabei: Die laufenden Kosten, etwa für Gebäudemiete oder Leasinggebühren, müssen weiter gestemmt werden. Selbst dann, wenn die Betriebstätigkeit ruht und keine Umsätze generiert werden.
Gerade, wenn Sie in Ihrem Unternehmen hohe Fixkosten haben, kann eine Absicherung durch eine Betriebsausfallversicherung eine lohnende Sache sein.
Der Bedarf an einer Betriebsausfallversicherung ist dann besonders hoch, wenn:
- sich der Ausfall des Betriebsinhabers kaum kompensieren lässt –
etwa in Branchen mit Meisterpflicht oder in Einzelbetrieben. - die fortlaufenden Kosten besonders hoch sind.
- die Einkommensabsicherung über Krankentagegeld gering ist.
Für kleine und mittlere Unternehmen kann sie existenzsichernd sein – die Betriebsausfallversicherung.
Sinnvolle Kombination aus Krankentagegeld und Betriebsausfallversicherung
Noch ein wichtiger Hinweis: Verwechseln Sie bitte nicht die Betriebsausfallversicherung mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung.
Letztere leistet bei Einnahmeausfällen durch Sachschäden – also beispielsweise bei einem Brand, Sturm oder Leitungswasserschaden.
Krankheit und Unfall des Betriebsinhabers sind dagegen nur durch die Ausfallversicherung abgesichert.
Unser extra Frühlingstipp
Ab dem 1. März 2025 verlieren die aktuell blauen Schilder für Mopeds, E-Roller oder Pedelecs ihre Gültigkeit. Ohne das neue grüne Kennzeichen drohen Bußgelder und der Verlust des Versicherungsschutzes.
Einige Versicherer bieten als umweltfreundliche Alternative Kennzeichen aus Klebefolie an. Diese wird auf einer Kunststoffplatte befestigt, die dauerhaft am Fahrzeug verbleibt. Das reduziert nicht nur die Kosten, sondern auch den Aufwand beim Wechseln.
Welche Fahrzeuge benötigen ein Kennzeichen?
- Mopeds, Mofas, Quads und Trikes (bis 50 ccm und max. 45 km/h, DDR-Modelle bis 60 km/h)
- E-Roller und Microcars (bis 45 km/h)
- E-Scooter (bis 20 km/h)
- S-Pedelecs und E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorleistung bis 45 km/h
- Krankenfahrstühle
- Segways und E-Scooter mit Versicherungsplakette
Fazit
Für Unternehmer und Unternehmerinnen sollte eine Betriebsausfallversicherung obligatorisch sein. Sie minimiert das Risiko existenzbedrohender Betriebsausfälle bei Krankheit oder Unfall.
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