Winterreifen: M+S reicht nicht mehr
Nachdem sich im Herbst die Sonne rarmacht, bereiten sich viele Wintersportbegeisterte schon auf die kommende Saison vor. Snowboards und Skier werden gereinigt und für die Pistenfahrt präpariert. Die dicken Schuhe kommen wieder aus ihren Verstecken hervor und leisten ihren Dienst bei Glätte und Kälte.
Doch wie steht es um das Auto? Ist an Ihrem Wagen alles winterfest und sicher? Ab Oktober 2024 gelten neue Regeln für die Bereifung.
Nicht mehr ohne Reifenwechsel
Den jährlichen Reifenwechsel müssen Autofahrende ab diesem Winter noch stärker beachten als sonst.
Ab Oktober 2024 dürfen nur noch Winterreifen aufgezogen werden, die das Alpine-Symbol (eckiger Berg mit einer Schneeflocke) vorweisen können.
Alpine-Symbol auf Winterreifen: Ab 2024 Pflicht
Das Alpine-Symbol garantiert verbindliche Qualitäts- und Leistungsstandards. Wer bei Schnee und Eis hingegen noch mit M+S-Winterreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Zahlen muss zudem der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin und ein Punkt ist für sie ebenfalls fällig.
Kaskoschutz nicht gefährden!
Auch die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz können erheblich sein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt Geschädigten Dritten zwar auch bei „falscher Bereifung“ des Verursachenden. Diese müssen aber mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.
Beim Kaskoschutz wird es noch kritischer. Wer mit ungeeigneter Bereifung fährt und einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, dass die Versicherung die Leistungen der Voll- oder Teilkaskoversicherung kürzt, im Extremfall sogar komplett verweigert.
Winterreifenpflicht?
Eine allgemeine Winterreifenpflicht gibt es nicht, aber eine situative: Bei Glatteis, Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Winterreifen genutzt werden.
Es ist daher immer sinnvoll, bei kalten Temperaturen Winterreifen aufzuziehen, um den vollen Versicherungsschutz im Schadensfall zu erhalten.
Zwei Faustregeln helfen bei der richtigen Reifenwahl:
Zum einen von „O bis O“, was „Oktober bis Ostern“ als Zeitraum für Winterreifen empfiehlt.
Da es auch im November oft noch sehr mild sein oder Ostern sehr früh im Jahr fallen kann, nutzen viele die „7-Grad-Regel“:
Ist es dauerhaft kälter als 7 Grad, sind Winterreifen angesagt.
Und um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssen Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern aufweisen.
Fachleute empfehlen einen Austausch der Bereifung nach spätestens sechs Jahren. Dann ist die Gummimischung so hart geworden, dass der Grip grundsätzlich nachlässt.
Wer ohne Winterreifen bei Schnee und Glätte fährt, riskiert den Verlust der Versicherung.
Fazit
Sicher durch den Winter mit der richtigen Bereifung und optimierten Kfz-Schutz. Riskieren Sie nicht Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie mit ungeeigneter Bereifung unterwegs sind. Welche Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug passend ist, erkläre ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch: Zum HIC-Terminportal.
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