Ein frohes Fest und das Beste für 2023!

von Steve Ruholl

Was war das doch wieder für ein Jahr: Corona, Krieg und Krisen. Oft hat man das Gefühl, kaum noch zur Ruhe kommen zu können. Aber um Kraft zu tanken und Energie zu sammeln, sind Ruhe und Erholung elementar.

Nehmen Sie sich ein paar Tage Zeit. Gönnen Sie sich Stunden der Besinnlichkeit im Kreise Ihrer Lieben, um voller Elan und Tatendrang in das neue Jahr zu starten.

Auch 2023 werden wir, die HIC GmbH – Die FinanzConcepter®, wieder für Sie da sein und Sie in allen Belangen rund um Investments, Versicherungen und Immobilien beraten.

Im vergangenen Jahr gab es wieder Höhepunkte, auf die wir gerne zurückblicken: So durften wir im Mai unser zwanzigstes Jubiläum begehen. Leider konnte die Party pandemiebedingt nicht im entsprechenden Rahmen und gemeinsam mit unseren Kunden stattfinden. Wir freuen uns darauf, dies bald nachholen zu können.

Mit einem finanzierten Objektvolumen von etwa 12 Millionen Euro durften wir einigen unserer Kunden in ein eigenes Heim oder zu guten Kapitalanlagen verhelfen. Eine solch gute Bilanz freut uns gerade in einem schwierigen Jahr wie dem vergangenen besonders.

Außerdem konnten wir voller Stolz vermelden, dass unsere ehemaligen Auszubildenden, Frau Melikyan und Herr Struve, ihre Ausbildung als Kauffrau bzw. Kaufmann für Versicherungen und Finanzen erfolgreich beendet und bravourös bestanden haben und seither als vollwertige FinanzConcepter unseren Kunden beratend zur Seite stehen und erfolgreich im Einsatz sind. Nicht zu vergessen: Wir freuen uns, dass Frau Dzemaili ihre Ausbildung bei uns begonnen hat.

Leider mussten wir 2022 auch Abschied nehmen. So haben unsere langjährigen Mitarbeitenden Cindy Laatz und Jan Kleineidam neue Ausrichtungen für ihr Leben und ihre Karrieren gesucht. Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit, das Engagement, den vertrauensvollen Umgang und das wertschätzende Miteinander, das wir durch Euch erfahren durften – Ihr seid immer bei uns willkommen!

Im Rahmen dieses Blogs wollen wir nicht nur rückblicken, sondern auch die Gelegenheit ergreifen, Sie auf ein paar interessante Änderungen 2023 aufmerksam zu machen:

1.
Sparerpauschbetrag steigt

Der Sparerpauschbetrag – früher Sparerfreibetrag genannt – sorgt dafür, dass Kapitaleinkünfte bei der Einkommenssteuer steuerfrei bleiben, wenn sie einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Ab 2023 steigt der Freibetrag von 801 auf 1000 Euro. Bei gemeinsam veranlagten Eheleuten klettert er von 1602 auf 2000 Euro.

2.
Höherer Grundfreibetrag

Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro im Jahr 2023. Paare können den doppelten Betrag ansetzen. Nur wer ein höheres Einkommen hat, muss Einkommensteuern bezahlen.

3.
Mehr Kindergeld ab 2023

Im kommenden Jahr steigt auch das Kindergeld für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro monatlich. Ab dem vierten Kind gibt es pro Monat weiterhin 250 Euro.

4.
Die Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer

Bei der Erhebung der Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird ein maximales Einkommen von jährlich 59.850 Euro berücksichtigt. Der Wechsel von Angestellten in die private Krankenversicherung (PKV) ist 2023 ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 66.600 Euro möglich. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte steigt auf 1,6 Prozent. Dadurch erhöht sich auch der maximale Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte für die Kranken- und die Pflegepflichtversicherung.

5.
Rentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen

Ab 2023 dürfen alle Altersrentnerinnen und -rentner (wahrscheinlich) unbegrenzt dazuverdienen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung des 8. SGB IV Änderungsgesetzes ist bereits veröffentlicht und muss noch von Bundestag und -rat bestätigt werden.

6.
Betriebliche Vorsorge: Höhere maximale Förderbeträge

Der steuerliche Förderbetrag für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erhöht sich auf 584 Euro. Außerdem steigt der sozialversicherungsfreie Beitrag auf 292 Euro monatlich. Wichtig: Davon nicht betroffen sind pauschalbesteuerte Direktversicherungen und Pensionskassen.

7.
Abschreibung beim Wohnungsbau: 3 Prozent AfA ab 1. Juli 2023

Vermieter sollen neu gebaute Mietwohnungen künftig schneller abschreiben können. Das Finanzministerium plant, dass neue Mietwohngebäude, die ab 2024 fertiggestellt werden, mit drei Prozent jährlich abgeschrieben werden können. Die gesamte Abschreibungsdauer würde damit von 50 auf 33 Jahre reduziert werden. Die Regelung soll bereits ab 1. Juli 2023 gelten.

Natürlich halten wir Sie in unserem Blog und in den sozialen Medien immer auf dem Laufenden und informieren über wichtige Änderungen. Folgen Sie uns dort und verpassen Sie keine News aus der Welt der Investitionen, Finanzen und Immobilien:

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Wir gaben auch 2022 wieder unser Bestes, das in uns gesetzte Vertrauen zu erfüllen. Für dieses Vertrauen möchten wir uns bei Ihnen – unseren Kunden und Freunden – auf das Herzlichste bedanken.

Das gesamte Team der HIC GmbH wünscht Ihnen und Ihrer Familie eine friedliche Weihnachtszeit und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2023.

Grafik mit Tannenzweigen und Weihnachtsgruß

Leider wird es immer Familien geben, die in Krisensituationen auf Hilfe angewiesen sind. Und es gibt Menschen, die es sich zur Lebensaufgabe gemacht haben, betroffenen Familien zur Seite zu stehen. Diese Menschen möchten wir bei ihrer Arbeit unterstützen und haben beschlossen, dem Kinderhospiz Sternenbrücke in Hamburg eine Spende von 500 Euro zukommen zu lassen. Informieren Sie sich gerne auf der Website www.sternenbruecke.de, welche großartige Arbeit man dort leistet – weitere Spenden sind natürlich immer willkommen und notwendig.

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