Kfz-Versicherung – Tipps

von Kay Struve

Frank W. hatte seinen Wagen gerade gekauft und freute sich darauf, viele Tage „on the road“ zu verbringen. Die jährlichen Kosten für die Haftpflicht hielten sich Dank der langen und unfallfreien Mitgliedschaft bei seiner Versicherung und der daraus resultierenden Schadenfreiheitsklasse für ihn in Grenzen.

Doch dann gab es diesen kleinen Moment der Unachtsamkeit. Frank W. fuhr, wenn auch nur leicht, einem vorausfahrenden Wagen ins Heck. Zum Glück nur ein Blechschaden und Frank W. dachte: „Kein Problem – ein klassischer Fall für die Versicherung.“

Der Preis ist zu zahlen

Natürlich wurde Frank W. seitens seines Versicherers nach der Regulierung der Schäden um mehrere Schadensfreiheitsklassen zurückgestuft. Die Folge: Deutlich gestiegene Beiträge.

Rabattschutz als Puffer

Um es zu keiner schlechteren Einstufung in der Kfz-Versicherung kommen zu lassen, übernehmen nicht wenige Fahrer die Abwicklung kleinerer Unfallschäden selbst.

Das Magazin „Finanztip“ hat berechnet, dass es sich lohnt, in der Haftpflicht Schadensfälle bis 1.500,- Euro (in der Vollkaskoversicherung bis 1.300,- Euro) selbst zu übernehmen. Da aber auch dies keine kleinen Beträge sind, sollte man über den sogenannten Rabattschutz nachdenken. Dieser erlaubt tarifabhängig mindestens einen Schaden im Jahr, ohne für diesen herabgestuft zu werden.

Der Rabattschutz steht ab vier unfallfreien Jahren – also SF-Klasse 4 – und nur für über 23-jährige Fahrer zur Verfügung und kann bei vielen Versicherern als Zusatz zur Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Ob dieser Baustein infrage kommt, sollte man genau prüfen. Versicherer lassen sich diesen „Freischuss“ glänzend entlohnen – im Schnitt mit einer um 18 Prozent höheren Prämie. Allerdings ist die Spanne bei den Anbietern mit 15 bis 30 Prozent recht breit und man muss genau abwägen, ob der höhere Beitrag den Rabattschutz rechtfertigt. Ältere Kfz-Versicherungstarife enthalten hingegen noch einen sogenannten Rabattretter. Dieser kommt automatisch zum Tragen, wenn SF-Klasse 25 oder höher erlangt ist. Bei einem Schaden wird der Versicherungsnehmer nur so weit zurückgestuft, dass seine Prämie nicht steigt.

Nicht nur immer an andere denken

Hat man den Crash selbst verursacht, ist der Unfallgegner durch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung in jeder Hinsicht abgesichert. Doch was ist mit einem selbst? In der Regel bleibt man auf seinem Schaden und den Folgekosten sitzen.

Jährlich werden bei Unfällen in Deutschland etwa 300.000 Fahrzeuginsassen verletzt. Dabei haben zwei Drittel aller Verletzten hinter dem Lenkrad gesessen und nur die wenigsten Unfallverursacher sind selbst abgesichert.

Diese Erfahrung musste auch Walter J. machen. Der selbstständige Vertreter missachtete die Vorfahrt und verursachte dadurch einen Verkehrsunfall. Bei der Kollision brach er sich ein Bein. Zum Glück kamen seine ebenfalls im Wagen befindliche Frau mit Kindern auf dem Rücksitz mit leichten Blessuren davon. Ihnen stand im Anschluss ein Schmerzensgeld von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Ehegatten zu. Er selbst ging leer aus. Statt Schmerzensgeld zu erhalten, drohte ihm Verdienstausfall, da er längere Zeit nicht mehr seiner Arbeit nachkommen konnte.

Diese Lücke im Versicherungsschutz kann mit der sogenannten Fahrerschutzpolice geschlossen werden. Sie kommt für finanzielle Folgen auf, wenn der Fahrer einen Unfall schuldhaft verursacht. Darüber hinaus kommt sie zum Tragen, wenn keine andere Partei den Schaden übernimmt, etwa bei einer Unfallflucht.

Das Leistungspaket der meisten Fahrerschutzversicherungen ist breit aufgestellt und enthält u.a.:

  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall, falls diesen sonst niemand übernimmt
  • Haushaltshilfen, sofern der Versicherte nach einem Unfall solche benötigt
  • versehrtengerechte Umbauten

Als Richtwert kann man sich merken, dass dieser eigenständige Zusatz zur Kfz-Police sich meist auf rund 10 Prozent Beitragszuschlag beläuft.

Mann im Auto

© Photo by frank mckenna on Unsplash
Damit die Freude am Fahren ungetrübt bleibt.

Fazit

Es gibt sinnvolle Ergänzungen zu den Basisangeboten der Kfz-Haftpflicht- und -Vollkaskoversicherung. Diese Zusatzbausteine sind immer freiwillig ­– aber oft ratsam.

Damit Sie nicht den Überblick über Tarife und Möglichkeiten Ihrer Kfz-versicherung verlieren, steht Ihnen Ihr FinanzConcepter® gerne persönlich zur Seite und berät Sie zu allen Fragen.

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Von Published On: 05.03.2021Kategorien: Allgemein0 Kommentare on Kfz-Versicherung – TippsSchlagwörter: ,

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