Steuersparmodell Private Krankenversicherung
Dass eine Private Krankenversicherung Vorteile bietet, weiß jeder. Dass einer der Vorteile vom Finanzamt unterstützt wird, ist sicher nicht unbedingt gewöhnlich.
So beschloss der Gesetzgeber im vergangenen Jahr, einen bestehenden Spareffekt weiter zu verstärken. Das vor zehn Jahren verabschiedete Bürgerentlastungsgesetz wurde dazu noch einmal überarbeitet.
Vorauszahlend sparen
Versicherte, die ihre Beiträge bis zu drei Jahre im Voraus zahlen, können das seit 2020 beim Finanzamt geltend machen. Allerdings kann dieser Weg nur gegangen werden, wenn der jeweilige Krankenversicherer Vorauszahlungen akzeptiert. Dazu später mehr.
Das überarbeitete Bürgerentlastungsgesetz erfasst Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beitragsentlastungs-Tarife für das Alter. Und nun der Clou: Versicherte, die ihre Beiträge bis zu drei Jahre im Voraus zahlen, können diese im Jahr der Überweisung als Sonderausgaben in unbegrenzter Höhe von der Einkommensteuer absetzen. Bisher waren nur zweieinhalb Jahre Vorauszahlungen akzeptabel.
Es galt für sonstige Vorsorgebeiträge einen Maximalbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und Beamte und 2.800 Euro für Selbstständige als absetzbar. Und dies war nur dann möglich, wenn der Rahmen nicht schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft war.
Zahlen Versicherte ihre Beiträge im Voraus, schöpfen sie die Höchstgrenze zwar im Jahr der Zahlung aus, in den Folgejahren allerdings können dann sonstige Versicherungen im komplett zur Verfügung stehenden Rahmen geltend gemacht werden.
Die Einsparungen aus diesem Vorgehen können so mehrere Tausend Euro betragen.
Eine Frage des Wollens und Könnens
Prinzipiell kann jeder Versicherte in den Genuss dieses Vorteils kommen. Ausgeschlossen sind nur pflichtversicherte Arbeitnehmer und Rentner, da sie ihre Beiträge nicht selbst überweisen.
Auch muss die Versicherung mitspielen. Nicht jede Gesellschaft ist bereit – und auch nicht verpflichtet –, Vorauszahlungen anzunehmen. Eine Umfrage des www.versicherungsjournal.de unter 34 privaten Krankenversicherern ergab, dass bei elf der befragten Versicherer ein Nachlass auf Vorauszahlungen gewährt wird. Vierzehn Anbieter boten keinen Rabatt und neun Versicherer gaben keine Auskunft.
Die privaten Krankenversicherer, die Skonto für Vorauszahlungen bieten, sind mit drei oder vier Prozent auf den zwölffachen Monatsbeitrag recht großzügig. Denn bei einer Vorauszahlung für ein Jahr entsprechen drei oder vier Prozent Skonto einer Rendite von 6,96 bzw. 9,49 Prozent. Und das kann sich durchaus sehen lassen.
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Die private KV lohnt sich durchaus im Portemonnaie.
Fazit
Wenn man sich rechtzeitig mit seiner Versicherung auseinandersetzt, kann man viel Steuergeld sparen und über die Möglichkeit des Skontos auf Beiträge sogar eine ansehnliche Rendite herausholen.
Sollten Sie noch Fragen zu den Möglichkeiten der privaten Krankenversicherung haben, steht Ihnen Ihr FinanzConcepter® gerne persönlich zur Seite.