Ist ein geparktes Kfz verwendet?

von Jan Kleineidam

Feuer und Flamme

Auch wenn moderne Autos den Straßenverkehr immer sicherer machen, so bleiben doch Restrisiken, welche sich abseits befahrener Straßen zeigen.

So hatte der Europäische Gerichtshof die Frage zu beantworten, ob die Kfz-Versicherung für einen Hausbrand aufkommen muss, der durch ein in der Garage abgestelltes Fahrzeug verursacht wurde.

Die Entscheidung

Der EuGH hat klargestellt, dass das Abstellen eines Fahrzeugs auch über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden hinaus als „Verwendung eines Fahrzeugs“ gewertet werden kann.

Im verhandelten Fall war der Brand durch einen Defekt an einem Schaltkreis der Bordelektrik des Fahrzeugs entstanden. Der Schaden am Haus belief sich auf 44.000 Euro, für den zunächst die Gebäudeversicherung aufkam. Diese wollte nun Erstattung von der Kfz-Haftpflichtversicherung, da nach ihrer Ansicht der Schaden durch diese gedeckt sei.

In erster Instanz wurde die Erstattungsklage abgelehnt. Im Berufungsverfahren hatte sie allerdings Erfolg. Der Oberste Gerichtshof Spaniens als letzte nationale Instanz wandte sich mit der Bitte um Klärung schließlich an den EuGH. Dort wurde final entschieden, dass die Kfz-Versicherung den von der Gebäudeversicherung bezahlten Betrag erstatten muss.

Der Europäische Gerichtshof stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass das Parken und gewisse Standzeiten eines Kfz zu den „natürlichen und notwendigen Phasen“ der Kfz-Verwendung gehören. Der Begriff „Verwendung eines Fahrzeugs“ im Sinne der entsprechenden EU-Richtlinie zu Kfz-Haftpflichtversicherung beschränke sich nicht auf die Verwendung im Straßenverkehr.

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 20.06.2019, Az.: C 100/18

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Auch geparkt ist genutzt

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