Ein frohes Fest und das Beste für 2024!

von Steve Ruholl

Ein weiteres Jahr neigt sich dem Ende entgegen und es ist an der Zeit, innezuhalten und einen Blick auf die vergangenen zwölf Monate zu werfen. Es war ein Jahr voller Herausforderungen, Veränderungen und Wachstum.

Während wir uns darauf vorbereiten, die Kapitel des Jahres 2023 zu schließen, laden wir Sie gerne ein, noch einmal mit uns zurückzublicken.

Für uns war das Jahr geprägt von wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen. Besonders der hohe Leitzins der EZB machte vielen unserer Kapitalanleger im Jahr 2023 zu schaffen. Neben den Hürden am Rentenmarkt – hier sind vor allem die festverzinslichen Wertpapiere zu nennen – war insbesondere die Assetklasse Immobilien davon betroffen. Leider werden wir auch dadurch unser Rekordergebnis im Finanzierungsvolumen aus dem Jahr 2022 dieses Jahr nicht wieder erreichen können.

Natürlich gibt es auch viel Positives zu berichten: Die Firmenzukäufe von AMEN FinanzPartner GmbH und ProFin Assekuranzmakler GmbH & Co.KG gingen recht reibungslos vonstatten. Es gab viel zu organisieren, aufzuräumen und natürlich unzählige Kundenanfragen zu bearbeiten. Alles in allem haben wir uns gut zurechtgefunden und können den neuen Kunden der der HIC-Familie als Ansprechpartner rund um ihre Investment- und Absicherungsthemen hoffentlich gut zur Seite stehen.

Apropos Familienzuwachs: Unsere Mitarbeiterin Adana Melikyan ist seit Kurzem in Mutterschutz und steht bis auf Weiteres als Ansprechpartnerin für unsere Kunden nicht zur Verfügung. Wir wünschen ihr und ihrer jungen Familie nur das Beste und freuen uns darauf, sie in unseren Reihen bald wieder begrüßen zu dürfen.

Natürlich sollen Sie das Jahr ruhig ausklingen lassen. Trotzdem wollen wir auch diesmal die Gelegenheit ergreifen und Sie auf ein paar interessante Änderungen 2024 aufmerksam machen:

1.
Beitragsbemessungsgrenze steigt

Eine wichtige Kennzahl in der allgemeinen Rentenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Diese Grenze gibt die Höhe des maximalen Bruttolohnbetrags an, der für die Bestimmung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen wird. Zum 1. Januar 2024 wird die BBG in den alten Bundesländern von monatlich 7.300 auf 7.550 Euro ansteigen (90.600 Euro im Jahr). Im Osten Deutschlands erhöht sie sich von monatlich 7.100 auf 7.450 Euro (89.400 Euro pro Jahr).

2.
Erhöhung der maximalen Förderbeträge in der betrieblichen Vorsorge

Der maximale steuerliche Förderbetrag, der im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gewährt wird, steigt von 584 auf 604 Euro sowie der sozialversicherungsfreie Beitrag von 292 auf 302 Euro monatlich. Auch der sozialversicherungsfreie Förderbetrag von Unterstützungskassen und Direktzusagen im Rahmen einer Entgeltumwandlung steigt an, ebenfalls von monatlich 292 auf 302 Euro.

3.
Betriebsrenten: Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge steigt

Seit 2020 gibt es einen Freibetrag, bis zu dem keine Krankenkassenbeiträge auf Leistungen der bAV erhoben werden. Dieser wird im kommenden Jahr monatlich auf 176,75 Euro (West) bzw. 173,25 Euro (Ost) angehoben. Pflichtversicherte Rentner müssen also nur für diejenigen bAV-Leistungen Krankenversicherungsbeiträge zahlen, die über dieser Grenze liegen. Gleichzeitig wird auch die Freigrenze in der Pflegeversicherung auf monatlich 176,75 Euro angehoben. Wird diese Grenze überschritten, ist die gesamte Leistung beitragspflichtig. Freiwillig Versicherte sind von diesen Erleichterungen ausgenommen.

4.
Basis-Rente: Weitere Änderungen bei der Steuer

Gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können Beiträge für eine Basis-Rente als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Der maximal mögliche Beitrag erhöht sich ab Januar 2024 auf 27.565 Euro (bzw. 55.130 Euro bei verheirateten Paaren). Der Besteuerungsanteil der Renten wird gemäß Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz nachträglich für 2023 herabgesetzt (von 83 auf 82,5 Prozent) und liegt ab 2024 dann wieder bei 83 Prozent.

5.
Neues Gebäudeenergiegesetz

Wer ab dem 1. Januar 2024 einen Bauantrag für einen Neubau in einem Neubaugebiet stellt, muss eine Heizung installieren, die auf mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien basiert. Für Bestandsimmobilien gilt: Funktioniert die Heizung noch oder lässt sich reparieren, ist kein Austausch vorgeschrieben. Bei einem irreparablen Defekt einer bestehenden Gas- oder Ölheizung gelten pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen.

Alle, die ab dem 1. Januar 2024 auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigen, erhalten 30 Prozent der Investitionskosten als Grundförderung. Für Mieterinnen und Mieter gibt es außerdem eine Deckelung der Heizungstauschkosten auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat.

6.
Eigenheimrenten-Förderung: „Wohn-Riester“

Ab dem 1. Januar 2024 darf die Eigenheimrenten-Förderung („Wohn-Riester“) auch für energetische Sanierungs- und Umbaumaßnahmen wie den Einbau einer Wärmepumpe, die Installation einer Photovoltaikanlage oder für Wärmedämmungen genutzt werden.

7.
Gesetzliche Krankenversicherung wird erneut teurer

Für die Bestimmung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird die Bemessungsgrenze auf ein jährliches Einkommen von 62.100 Euro angehoben. Das jährliche Bruttoeinkommen, das Angestellte für einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) erreichen müssen, beträgt künftig 69.300 Euro. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte wird um 0,1 Prozentpunkte ansteigen.

Natürlich halten wir Sie auch zukünftig in unserem Blog und in den sozialen Medien immer auf dem Laufenden und informieren über wichtige Änderungen. Folgen Sie uns dort und verpassen Sie keine News aus der Welt der Investitionen, Finanzen und Immobilien:
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Wir gaben auch 2023 wieder unser Bestes, das in uns gesetzte Vertrauen zu erfüllen. Für dieses Vertrauen möchten wir uns bei Ihnen – unseren Kunden und Freunden – auf das Herzlichste bedanken.

Wir hoffen, dass 2024 ein besseres und vor allem friedvolleres Jahr wird. Die militärisch ausgetragenen Konflikte auf der Welt müssen umgehend beendet werden. Jeder Mensch muss in Ruhe, Frieden und ohne Angst leben dürfen.

Nehmen Sie sich ein paar Tage Zeit. Gönnen Sie sich Stunden der Besinnlichkeit im Kreise Ihrer Lieben, um voller Elan und Tatendrang in das neue Jahr zu starten. Das gesamte Team der HIC wünscht Ihnen und Ihrer Familie eine friedliche Weihnachtszeit und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2024.

goldener Gitterbogen auf grünem Grund und Text: "Frohe Weihnacht und ein gesundes neue Jahr"

Leider wird es immer Familien geben, die in Krisensituationen auf Hilfe angewiesen sind. Und es gibt Menschen, die es sich zur Lebensaufgabe gemacht haben, betroffenen Familien zur Seite zu stehen. Diese Menschen möchten wir bei ihrer Arbeit unterstützen und haben beschlossen, dem Kinderhospiz Sternenbrücke in Hamburg eine angemessene Spende zukommen zu lassen. Informieren Sie sich gerne auf der Website www.sternenbruecke.de, welche großartige Arbeit man dort leistet – weitere Spenden sind natürlich immer willkommen und notwendig.

 

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