Die reformierte Grundsteuer

von Steve Ruholl

So ein Briefkasten ist schon ein interessantes Ding. Manchmal bringt er einen zum Lachen, manchmal zum Weinen und manchmal schier zum Verzweifeln – je nachdem, was er aktuell zu bieten hat.

Momentan ist es wieder so weit: Eine Überraschung landet in vielen Briefkästen. Die deutschen Finanzämter haben begonnen, Grundbesitzende anzuschreiben und sie zur Abgabe einer Steuererklärung für ihren Grundbesitz bis Ende Oktober dieses Jahres aufzufordern.

Das Ziel: Mehr Gerechtigkeit

Für die Gemeinden in Deutschland ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle. Über einen Hebesatz können sie dafür sorgen, dass mehr oder weniger Geld in die Kasse fließt. Diese Mittel benötigen die Gemeinden, um Schulen, Kindergärten oder Büchereien zu finanzieren und Investitionen in lokale Infrastrukturen vorzunehmen.

Die bisherige Berechnung basiert auf alten Grundstücks- und Gebäudewerten, die im Westen aus dem Jahr 1964, im Osten aus dem Jahr 1935 stammen. Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seitdem sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es zu steuerlichen Ungleichbehandlungen. Diese sind laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 nicht mehr mit dem Grundgesetz zu vereinbaren.

Die finanziellen Konsequenzen für Grundbesitzende und Mietende sind noch nicht ganz klar und unterscheiden sich in einigen Bundesländern. Doch die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes war klar: Die Grundsteuer muss gerechter werden.

Ab dem 1. Januar 2025 wird diese Steuer dann auf Grundlage des neuen Rechts erhoben.

Wertvollere Immobilien werden mit höheren Belastungen einhergehen, während Objekte des sozialen Wohnungsbaus und Wohnungsgenossenschaften unter bestimmten Bedingungen steuerlich begünstigt werden. Weil sich Immobilienwerte im Laufe der Zeit aber verändern, soll die Bewertung nun alle sieben Jahre automatisch aktualisiert werden.

Eigentümerinnen und Eigentümer müssen handeln

Der gesamte Grundbesitz in Deutschland wird auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet. Hierfür sollen Eigentum Besitzende eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch, also via ELSTER-Portal, an das zuständige Finanzamt übermitteln.

Zu den benötigten Daten gehören für Wohnimmobilienbesitzende zum Beispiel die Nummer des Flurstücks, die Wohnfläche und das Baujahr. Viele Daten lassen sich aus dem Kaufvertrag, dem Grundbuchauszug und der Teilungserklärung entnehmen. Den Bodenrichtwert kann man mittlerweile über Portale, die viele Bundesländer eingerichtet haben, ablesen.

Verschiedene Bundesländer haben landesspezifische Regelungen eingeführt. Im Ergebnis gibt es nun fünf unterschiedliche Modelle, welche Angaben gemacht werden müssen.

Grundstücke und Gebäude

Zum Grundbesitz gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird die Grundsteuer von den Immobilien Besitzenden. Im Fall der Vermietung kann die Belastung über die Betriebskosten auf Mietende umgelegt werden.

Neu ist das Recht der Gemeinden, ab 2025 einen erhöhten Hebesatz auf unbebaute, baureife Grundstücke festzulegen. Eine Baulücke zu schließen, schafft also nicht nur Wohnraum, der bekanntermaßen knapp ist, sondern kann auch helfen, Steuern zu sparen.

Wir helfen Ihnen gerne

Die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung ist nichts, was man jeden Tag erledigt. Und so verwundert es nicht, dass viele verzweifeln und sich im scheinbaren Durcheinander der Online-Formulare verlieren.

Gerne helfen wir Ihnen, den Überblick zu behalten und den Formular-Dschungel zu lichten:
Vereinbaren Sie einfach direkt einen Termin.

© Foto: Photo by jcomp on freepik.com
Wer Grundeigentum besitzt, muss eine Steuererklärung dazu abgeben.

Fazit

Sie haben noch bis Ende Oktober Zeit, die geforderte Grundsteuererklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrem HIC – FinanzConcepter beraten oder nutzen Sie die Möglichkeit, direkt online einen Termin zu vereinbaren: jetzt Termin buchen.

Diesen Beitrag kommentieren

Von Published On: 25.08.2022Kategorien: Allgemein0 Kommentare on Die reformierte Grundsteuer

Kategorien

Neueste Beiträge

Blog-Newsletter